Beitrags- und Gebührenordnung

Angelfreunde Eckersmühlen 05 e.V.
91154 Roth
Gültig ab: 01.01.2011

§ 1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene einmalig 100,00 EUR, für Jugendliche 65,00 EUR und für passive Mitglieder 25,00 EUR. Bei Jugendlichen wird die Gebühr erst bei Übertritt in die aktive Mitgliedschaft zum 18. Lebensjahr fällig.

§ 2 Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag beträgt für Erwachsene 120,00 EUR, für Jugendliche 45,00 EUR und passive Mitglieder 25,00 EUR.

Er ist kalenderjährlich zum 01.Januar eines jeden Jahres fällig, bei Beitritt sofort.

Bei Beitritt oder Austritt aus dem Verein, während des laufenden Kalenderjahres, wird dennoch der gesamte Jahresbeitrag geschuldet.

§ 3 Arbeitsdienst

Jedes Mitglied hat je nach Bedarf bis zu max. 10 Stunden Arbeitsdienst pro Kalenderjahr für Vereinszwecke abzuleisten. (man darf auch gerne mehr!)

Ein Freikauf vom Arbeitsdienst ist möglich. Der hierfür fällige Betrag beläuft sich auf 20,00 EUR je Stunde.

Rentner, Jugendliche, passive und Ehrenmitglieder sind vom Arbeitsdienst befreit.

Eine Unterstützung beim Fischerfest kann hierbei nicht mit angerechnet werden.

§ 4 Änderungen

Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

Zuletz geändert durch JHV 2022

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